Beispiel: Direktauftrag

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Direktauftrag mit Wertgrenzen bei öffentlichen Vergaben

Der Direktauftrag ist eine vereinfachte Beschaffungsmethode für öffentliche Aufträge unterhalb bestimmter Schwellenwerte. Er ermöglicht Behörden und öffentlichen Einrichtungen, kleinere Aufträge schnell und unbürokratisch zu vergeben.

Typischerweise liegt die Wertgrenze zwischen 10.000 € und 50.000 €, abhängig von den spezifischen Vergabeordnungen der Bundesländer. Die rechtliche Grundlage bilden die VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und die jeweiligen Landesvergabeordnungen.

Kernprinzipien sind Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Vergabestelle kann einen Auftragnehmer direkt auswählen, muss aber die Angemessenheit von Preisen und Leistungen sicherstellen und dies entsprechend dokumentieren.

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