
Das Vergabebeschleunigungsgesetz: Katalysator oder „weiter so“?
Das Vergabebeschleunigungsgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und revolutioniert die öffentliche Beschaffung in Deutschland? Bringt dieses Gesetz wirklich tiefgreifende Veränderungen mit sich? Wertgrenzen: Massive Erhöhung für mehr Unbürokratie Die einschneidendste Änderung betrifft die Direktvergabegrenze des Bundes, die von 15.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben wird. Bundesoberbehörden können Aufträge bis zu dieser Summe nun




